Welche Websites betroffen sind
Die Pflicht kann neben Warenbestellungen auch digitale Abonnements und online abgeschlossene Dienstleistungen betreffen. Voraussetzung ist, dass ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher über eine Online-Oberfläche zustande kommt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Eine reine Unternehmenswebsite oder ein Kontaktformular für unverbindliche Anfragen genügt dafür nicht. Auch ausschließlich zwischen Unternehmen geschlossene Verträge fallen nicht unter diese verbraucherschützende Regelung. Überblick des Europäischen Verbraucherzentrums
Wichtig für Tourismus- und Veranstaltungsangebote: Bei Beherbergungsleistungen und bestimmten Freizeitangeboten mit festem Termin oder Zeitraum besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Online-Buchung allein begründet deshalb noch keine Pflicht zum Widerrufsbutton. Ob die jeweilige Ausnahme greift, muss anhand des konkreten Angebots geprüft werden. § 312g BGB
Auch Finanzdienstleistungen können betroffen sein. Für Versicherungsverträge verweist § 8 VVG ausdrücklich auf die elektronische Widerrufsfunktion; hier sind die jeweiligen Sonderregelungen zu berücksichtigen. § 8 VVG
Wie die Widerrufsfunktion aufgebaut sein muss
§ 356a BGB sieht einen klaren Ablauf vor:
- Einstieg: Eine gut lesbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung führt zur Widerrufsfunktion. Sie muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein.
- Angaben: Verbraucher geben ihren Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags beziehungsweise des betreffenden Vertragsteils und einen elektronischen Kontaktweg für die Eingangsbestätigung an oder bestätigen diese Informationen.
- Absenden: Über eine weitere Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ oder eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung wird die Erklärung übermittelt.
- Eingangsbestätigung: Anschließend muss unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, beispielsweise per E-Mail. Sie enthält mindestens den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
Die Anforderungen in § 356a BGB
Wer ohne Kundenkonto abschließen konnte, muss die Funktion auch ohne ein zusätzliches Konto nutzen können. Die Eingangsbestätigung dokumentiert den Eingang der Erklärung; sie bestätigt nicht automatisch deren rechtliche Wirksamkeit. Andere zulässige Wege des Widerrufs bleiben weiterhin möglich. Hinweise des Europäischen Verbraucherzentrums
Widerruf ist nicht Kündigung
Der Widerrufsbutton dient der Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts innerhalb der entsprechenden Frist. Der Kündigungsbutton betrifft dagegen die Beendigung bestimmter laufender Verträge. Je nach Angebot können beide Funktionen erforderlich sein; sie ersetzen einander nicht. § 312k BGB
Was Unternehmen prüfen sollten
Zunächst sollte geklärt werden, welche Verträge über die Website oder eine angebundene Buchungsplattform zustande kommen und ob ein Widerrufsrecht besteht.
Ist eine Widerrufsfunktion erforderlich, gehören neben dem sichtbaren Einstieg auch die Übermittlung, die Eingangsbestätigung und die interne Zuordnung der Erklärung zur Umsetzung. Widerrufsbelehrung und rechtliche Anforderungen sollten mit der Rechtsberatung abgestimmt werden.
Wir unterstützen bei der technischen Umsetzung und der Einbindung in bestehende Abläufe.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.



