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Digitale Barrierefreiheit
und BFSG.

Wir bringen Klarheit in die Anforderungen.

Wir prüfen Ihre Website auf Barrieren und unterstützen Sie dabei, Gestaltung, Technik und Inhalte zugänglicher zu machen. Welche Anforderungen dabei relevant sind, hängt von Ihrer Organisation und dem jeweiligen Angebot ab.

Gemeinsam betrachten wir den aktuellen Stand und entwickeln einen nachvollziehbaren Plan für die Umsetzung. Dabei berücksichtigen wir auch, wie Ihre Redaktion neue Inhalte erstellt und die Website langfristig pflegt.

Ausgangslage

Warum Barrierefreiheit zur Priorität wird.

Viele Websites sind über Jahre organisch gewachsen – und mit ihnen die Barrieren. Häufig wurden Probleme nur punktuell behoben, etwa durch angepasste Kontraste oder ergänzte Alternativtexte. Ein systematischer Blick auf Gestaltung, Technik und redaktionelle Abläufe blieb dagegen oft aus.

Hinzu kommt rechtliche Unsicherheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft, beispielsweise im Online-Handel oder im Finanzsektor. Öffentliche Stellen wie Behörden und Hochschulen unterliegen bereits länger entsprechenden Vorgaben. Für andere Organisationen ist die Einordnung jedoch häufig komplexer, als pauschale Aussagen vermuten lassen.

Automatisierte Prüfwerkzeuge erkennen nur einen Teil der Barrieren. Ob eine Website mit der Tastatur sinnvoll bedienbar ist, ein Screenreader Inhalte verständlich vermittelt oder Untertitel die gesprochenen Informationen angemessen wiedergeben, erfordert zusätzlich eine manuelle Bewertung. Deshalb verbinden wir automatisierte Prüfungen mit Tests der tatsächlichen Bedienung.

Unsere Haltung

Barrierefreiheit lässt sich nicht per Knopfdruck herstellen.

Barrieren beheben wir dort, wo sie entstehen: in der Gestaltung, im Code und in den Inhalten. Sogenannte Overlay-Tools, die nachträglich zusätzliche Funktionen über eine Website legen, ersetzen diese Arbeit nicht. Je nach Umsetzung können sie zudem die Bedienung mit vorhandenen Hilfsmitteln erschweren.

Eine Prüfung ist ein sinnvoller erster Schritt. Ihr Bericht zeigt, welche Barrieren gefunden wurden und wo Handlungsbedarf besteht. Entscheidend ist anschließend, die Ergebnisse umzusetzen und die bearbeiteten Bereiche erneut zu prüfen. Bei TYPO3 können wir die technischen Änderungen übernehmen. Bei anderen Systemen setzen Ihre interne Entwicklung oder Ihr Dienstleister die Empfehlungen um.

Auch bei späteren Änderungen sollten die vereinbarten Anforderungen berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie dabei mit verständlichen Vorgaben für die Redaktion und passenden Prüfroutinen.

Welche rechtlichen Verpflichtungen für Ihr Angebot gelten, muss gesondert betrachtet werden. Neben dem BFSG können andere Vorgaben relevant sein, etwa für öffentliche Stellen. Wir unterstützen bei der fachlichen und technischen Einordnung und stimmen offene Rechtsfragen mit Ihrer Rechtsberatung ab. Unabhängig davon hilft der Abbau von Barrieren mehr Menschen, Ihre Website zu nutzen.

So unterstützen wir Sie.

Nicht jede Website benötigt denselben Leistungsumfang. Deshalb klären wir zunächst die Ausgangslage und stellen anschließend die Maßnahmen zusammen, die für Ihr digitales Angebot sinnvoll sind.

Wir prüfen Ihre Website mit automatisierten Werkzeugen und manuellen Tests. Dazu gehören unter anderem die Bedienung per Tastatur, Tests mit Screenreadern und die Nutzung bei starker Vergrößerung. Den konkreten Prüfmaßstab legen wir passend zu Ihrem Angebot und den einschlägigen Anforderungen fest. Dabei orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und – soweit relevant – an der EN 301 549. Prüfumfang und Prüfmaßstab halten wir vor Beginn fest, damit nachvollziehbar ist, welche Seiten, Funktionen und Anforderungen die Bewertung abdeckt.

Sie erhalten eine verständliche Dokumentation der Ergebnisse und eine nach Prioritäten geordnete Maßnahmenliste. Wir erläutern, wie sich die gefundenen Barrieren auf die Nutzung auswirken und welche Schritte zu ihrer Behebung erforderlich sind. Zusätzliche Empfehlungen unterscheiden wir von festgestellten Abweichungen vom vereinbarten Prüfmaßstab.

Gemeinsam klären wir, welche Regelwerke für Ihre Organisation und Ihr digitales Angebot relevant sein können. Daraus leiten wir die technischen, gestalterischen und redaktionellen Aufgaben ab. Wir übernehmen die fachliche und technische Einordnung; die rechtsverbindliche Bewertung sollte durch Ihre Rechtsberatung erfolgen.

Wir achten auf ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriftgrößen, sichtbare Fokuszustände und eine verständliche Navigation, die auch ohne Maus funktioniert. Viele dieser Grundlagen entstehen bereits im Designkonzept. Wird Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt, lassen sich spätere Korrekturen und unnötiger Aufwand vermeiden.

Wie wir Gestaltung und Struktur im Entwurf anlegen, erfahren Sie unter Webdesign und UX.

Wir setzen auf semantisches HTML, eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur und verständliche Formulare mit klaren Beschriftungen und hilfreichen Fehlermeldungen. Besonderes Augenmerk legen wir auf interaktive Elemente wie Akkordeons, Slider, Menüs und Dialoge, weil dort in der Praxis häufig Barrieren entstehen. Notwendige Anpassungen setzen wir direkt in Ihren TYPO3-Templates und Komponenten um.

Wie wir Templates und Komponenten entwickeln, erfahren Sie unter TYPO3 und Entwicklung.

Auch nach dem Launch können durch neue Inhalte Barrieren entstehen. Deshalb richten wir das TYPO3-Backend so ein, dass Ihre Redaktion bei der täglichen Arbeit unterstützt wird. Dazu gehören sinnvolle Felder und Hinweise für Alternativtexte, verständliche Linkbeschriftungen sowie Vorgaben für Tabellen, Medien und Dokumente.

Je nach geltenden Anforderungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen Informationen oder einer Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin wird der aktuelle Stand nachvollziehbar dargestellt und auf bekannte Einschränkungen hingewiesen. Die rechtliche Freigabe bleibt bei Ihnen beziehungsweise Ihrer Rechtsberatung.

Zusätzlich richten wir einen leicht erreichbaren Kontaktweg ein, über den Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können. Dieses Feedback hilft dabei, Probleme zu erkennen, die bei einer technischen Prüfung möglicherweise nicht sichtbar werden.

Zusammenarbeit

So gehen wir vor.

Wir arbeiten in klaren Etappen. Dadurch können Sie unsere Fortschritte jederzeit nachvollziehen und gemeinsam mit uns entscheiden, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind. Punkte, die nicht unmittelbar gelöst werden können, dokumentieren und priorisieren wir für die weitere Bearbeitung.

Bestandsaufnahme

Wir prüfen die wesentlichen Seitentypen, Komponenten und Prozesse. Dabei betrachten wir nicht jede Unterseite isoliert, sondern suchen nach wiederkehrenden Mustern und strukturellen Ursachen. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen verständlich vor und besprechen gemeinsam, wo der größte Handlungsbedarf besteht.

Priorisierung

Gemeinsam legen wir fest, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden. Entscheidend sind die Auswirkungen einer Barriere auf die tatsächliche Nutzung – nicht die bloße Anzahl automatisiert gefundener Fehler. Kritische Hindernisse behandeln wir vor kleineren Optimierungen. Dabei berücksichtigen wir auch die einschlägigen Anforderungen und Fristen; die Reihenfolge der Bearbeitung ersetzt nicht die Behebung weiterer festgestellter Barrieren.

Umsetzung

Zunächst passen wir zentrale Templates und Komponenten an, weil sich Verbesserungen dort häufig auf viele Seiten gleichzeitig auswirken. Anschließend kümmern wir uns um besondere Einzelfälle und Barrieren in redaktionellen Inhalten.

Nachprüfung und Weitergabe

Nach der Umsetzung prüfen wir die bearbeiteten Bereiche erneut. Außerdem schulen wir Ihre Redaktion und vereinbaren geeignete Prüfroutinen für neue Inhalte und Funktionen. So schaffen wir die Grundlage dafür, dass Barrierefreiheit auch im laufenden Betrieb berücksichtigt wird.

Projektbeispiele

Barrierefreiheit in bestehenden Websites.

Wir unterstützen öffentliche Stellen und Unternehmen dabei, Barrieren in ihren Websites zu erkennen und abzubauen. Die folgenden Projekte zeigen, wie wir technische Anpassungen und redaktionelle Anforderungen in der Praxis berücksichtigen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit.

Das hängt nicht allein von der Website ab, sondern von Ihrem Unternehmen und den darüber angebotenen Produkten oder Dienstleistungen. Relevant kann das BFSG beispielsweise werden, wenn Verbraucher über die Website Verträge abschließen oder bestimmte digitale Dienstleistungen nutzen.

Für öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben. Auf Bundesebene sind dies insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0; für Länder und Kommunen bestehen entsprechende landesrechtliche Regelungen.

Wir unterstützen Sie bei der fachlichen und technischen Einordnung. Ob Ihr Angebot im konkreten Fall rechtlich verpflichtet ist, sollte abschließend durch Ihre Rechtsberatung geprüft werden.

Nein, für eine belastbare Bewertung reichen automatisierte Tests allein nicht aus. Sie erkennen beispielsweise bestimmte Kontrastprobleme, fehlende Alternativtexte oder formale Fehler im HTML. Ob eine Überschrift verständlich eingesetzt ist, die Reihenfolge bei Tastaturbedienung sinnvoll bleibt oder eine Fehlermeldung tatsächlich weiterhilft, muss dagegen manuell beurteilt werden.

Deshalb verbinden wir automatisierte Prüfungen mit manuellen Tests per Tastatur, Screenreader und Vergrößerung.

Nicht unbedingt. Viele Barrieren entstehen in wiederverwendeten Templates und Komponenten. Werden diese zentral korrigiert, verbessert sich die Bedienbarkeit häufig auf vielen Seiten gleichzeitig.

Ist das technische Fundament jedoch grundlegend ungeeignet oder sind zentrale Bedienelemente fehlerhaft umgesetzt, kann eine umfassendere Überarbeitung des Frontends die wirtschaftlichere und nachhaltigere Lösung sein. Das bewerten wir nach der Bestandsaufnahme gemeinsam mit Ihnen.

Bei großen Dokumentenbeständen beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme. Wir klären, welche Dokumente weiterhin benötigt werden, welche besonders häufig genutzt werden und für welche Inhalte konkrete Anforderungen gelten.

Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung komplexer PDFs kann aufwendig sein. Häufig ist es sinnvoller, wichtige Informationen direkt als zugängliche HTML-Seite bereitzustellen und PDFs nur dort einzusetzen, wo das Dokumentformat einen tatsächlichen Zweck erfüllt.

Damit neue Inhalte und Funktionen möglichst keine zusätzlichen Barrieren schaffen, sollte Barrierefreiheit Teil der regulären Arbeitsabläufe sein. Dazu gehören klare Vorgaben für die Redaktion, geeignete Felder und Hinweise im TYPO3-Backend sowie automatisierte und manuelle Prüfungen bei neuen Komponenten und Funktionen.

Ergänzend können regelmäßige Stichproben helfen, neu entstandene Barrieren früh zu erkennen. Auf Wunsch begleiten wir diese Aufgaben im Rahmen der laufenden Wartung und Weiterentwicklung.

Ja. Die Prüfung ist unabhängig vom eingesetzten Content-Management-System. Wir untersuchen unter anderem die Bedienung per Tastatur, Screenreader und Vergrößerung sowie Struktur, Kontraste und Alternativtexte. Den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Sie erhalten eine verständliche Dokumentation mit priorisierten Ergebnissen und Empfehlungen.

Technische Anpassungen setzen wir bei TYPO3 selbst um. Bei anderen Systemen besprechen wir die Ergebnisse mit Ihrer internen Entwicklung oder Ihrem zuständigen Dienstleister und unterstützen bei Rückfragen zur Umsetzung.

Wie steht es um die Barrierefreiheit Ihrer Website?

Senden Sie uns Links zu zwei oder drei repräsentativen Seiten Ihres Webauftritts. Wir verschaffen uns einen ersten Eindruck und geben Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche erste Orientierung, welche Bereiche genauer geprüft werden sollten. Eine detaillierte Prüfung mit Bericht ist kostenpflichtig und erfolgt nach gesonderter Beauftragung.